Artikel 3
HUeAVU ( Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen )
Betrifft die Entscheidung oder der Vergleich nicht nur die Unterhaltspflicht, so bleibt die Wirkung des Übereinkommens auf die Unterhaltspflicht beschränkt.
Stand: 01.04.2024
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