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Verwaltungsverfahrensgesetz
TEIL VII Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse
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TEIL VII Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse
ABSCHNITT 1 Ehrenamtliche Tätigkeit
ABSCHNITT 2 Ausschüsse
ABSCHNITT 1 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 82 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit
§ 87 Ordnungswidrigkeiten
§ 81 Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit
§ 83 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
§ 84 Verschwiegenheitspflicht
§ 85 Entschädigung
§ 86 Abberufung
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§ 85 Entschädigung
§ 86 Abberufung