§ 5 Zulassungsbeschränkungen
GewO ( Gewerbeordnung )
In den Beschränkungen des Betriebs einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgesetzen beruhen, wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts geändert.
Stand: 01.11.2023
(c) copyright 2023 - Deubner Recht & Steuern, Köln