Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsgebiete
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Gesetzesmaterialien
Home
Gesetze
Versicherungsrecht
Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 Allgemeiner Teil
Kapitel 2 Schadensversicherung
Gesetze
Versicherungsrecht
Versicherungsvertragsgesetz
Teil 1 Allgemeiner Teil
Kapitel 2 Schadensversicherung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Sachversicherung
Abschnitt 2 Sachversicherung
§ 90 Erweiterter Aufwendungsersatz
§ 89 Versicherung für Inbegriff von Sachen
§ 91 Verzinsung der Entschädigung
§ 99 Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts
§ 98 Schutz des Erwerbers
§ 97 Anzeige der Veräußerung
§ 96 Kündigung nach Veräußerung
§ 94 Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern
§ 92 Kündigung nach Versicherungsfall
§ 95 Veräußerung der versicherten Sache
§ 93 Wiederherstellungsklausel
§ 88 Versicherungswert
Abschnitt 2 Sachversicherung
zurück
|
§ 90 Erweiterter Aufwendungsersatz
§ 89 Versicherung für Inbegriff von Sachen
§ 91 Verzinsung der Entschädigung
§ 99 Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts
§ 98 Schutz des Erwerbers
§ 97 Anzeige der Veräußerung
§ 96 Kündigung nach Veräußerung
§ 94 Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern
§ 92 Kündigung nach Versicherungsfall
§ 95 Veräußerung der versicherten Sache
§ 93 Wiederherstellungsklausel
§ 88 Versicherungswert