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Gesetze
Versicherungsrecht
Pflichtversicherungsgesetz
Gesetze
Versicherungsrecht
Pflichtversicherungsgesetz
Anlage: (zu § 4 Abs. 2) Pflichtversicherungsgesetz
PflVG Pflichtversicherungsgesetz
ERSTER ABSCHNITT Pflichtversicherung
Abschnitt 1 Pflichtversicherung
ZWEITER ABSCHNITT Pflichten der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer, Auskunftsstelle und Statistik
Abschnitt 2 Pflichten der Versicherungsunternehmen, Auskunftsstelle und Statistik
DRITTER ABSCHNITT Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und Entschädigungsstelle für Ausl...
Abschnitt 3 Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen, Entschädigungsstelle für Schäden aus Auslan...
VIERTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußvorschriften
Abschnitt 4 Strafvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
DRITTER ABSCHNITT Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und Entschädigungsstelle für Ausl...
§ 12 a (Entschädigungsstelle bei Auslandsunfällen)
§ 13 a (Entschädigungsstelle Verkehrsopferhilfe)
§ 14 Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff
§ 13 Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
§ 12 c (Erstattungen aus dem Entschädigungsfonds)
§ 12 Leistungspflicht des Entschädigungsfonds
§ 12 b (Übergang von Ersatzansprüchen auf die Entschädigungsstelle)
§ 14 a (Verhandlungsstelle)
DRITTER ABSCHNITT Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und Entschädigungsstelle für Ausl...
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vor
§ 12 a (Entschädigungsstelle bei Auslandsunfällen)
§ 13 a (Entschädigungsstelle Verkehrsopferhilfe)
§ 14 Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff
§ 13 Aufwendungsersatz; Forderungsübergang
§ 12 c (Erstattungen aus dem Entschädigungsfonds)
§ 12 Leistungspflicht des Entschädigungsfonds
§ 12 b (Übergang von Ersatzansprüchen auf die Entschädigungsstelle)
§ 14 a (Verhandlungsstelle)