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Straßenverkehrsgesetz
Gesetze
Verkehrsrecht
Straßenverkehrsgesetz
Anlage: (zu § 24 a) Straßenverkehrsgesetz
StVG Straßenverkehrsgesetz
I. Verkehrsvorschriften
II. Haftpflicht
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
IV. Fahreignungsregister
V. Fahrzeugregister
VI. Fahrerlaubnisregister
VI a. Datenverarbeitung
VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
VI. Fahrerlaubnisregister
§ 52 Übermittlung
§ 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
§ 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 48 Registerführung und Registerbehörden
§ 61 Löschung der Daten
§ 49 Zweckbestimmung der Register
§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
VI. Fahrerlaubnisregister
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