Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 4 a Zuständigkeiten

FPersG ( Fahrpersonalgesetz )

 
 

1Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. 2Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.





 Stand: 01.04.2024