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Gesetze
Verkehrsrecht
Fahrerlaubnis-Verordnung
III. Register
Gesetze
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Fahrerlaubnis-Verordnung
III. Register
1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
2. Fahreignungsregister
1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
§ 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 54 Sicherung gegen Missbrauch
§ 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2 c des Straßenverkehrsgesetzes
§ 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
§ 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 55 Aufzeichnung der Abrufe
§ 53 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
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§ 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
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§ 54 Sicherung gegen Missbrauch
§ 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2 c des Straßenverkehrsgesetzes
§ 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
§ 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 55 Aufzeichnung der Abrufe
§ 53 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 49 Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister