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§ 468 Kosten bei Straffreierklärung

StPO ( Strafprozeßordnung )

 
 

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.





 Stand: 01.11.2024