§ 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen
StGB ( Strafgesetzbuch )
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Stand: 01.08.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln