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Strafrecht
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
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Besonderer Teil
Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Erster Titel Friedensverrat
Zweiter Titel Hochverrat
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§ 89 c Terrorismusfinanzierung
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 91 a Anwendungsbereich
§ 90 c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 90 a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 89 b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
§ 90 b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
§ 89 a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
§ 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
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§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
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§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
§ 90 a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
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§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
§ 89 a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
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§ 86 a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen