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§ 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes

BZRG ( Bundeszentralregistergesetz )

 
 

Ist eine Verurteilung im Falle des § 32 Abs. 4 in ein Führungszeugnis aufzunehmen, so ist dies in das Register einzutragen.





 Stand: 01.04.2024