§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt
KraftStDV ( Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung )
Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.
Stand: 01.04.2024
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