Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt

KraftStDV ( Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung )

 
 

Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.





 Stand: 01.04.2024