§ 109 Verordnungsermächtigung
EStG ( Einkommensteuergesetz )
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.
Stand: 01.08.2024
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