§ 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung
SGB IX ( SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen )
1Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. 2Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen. 3§ 17 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.
Stand: 01.03.2023
(c) copyright 2023 - Deubner Verlag, Köln