§ 13 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches).
Stand: 01.04.2024
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