§ 87 Kinderbetreuungskosten
SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln