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§ 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes

WoGG ( Wohngeldgesetz )

 
 

Das Wohngeld richtet sich nach 1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8), 2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und 3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18) und ist nach § 19 zu berechnen.





 Stand: 01.04.2024