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Gesetze
Miet- und Wohnrecht
Neubaumietenverordnung 1970
Teil II Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen
Gesetze
Miet- und Wohnrecht
Neubaumietenverordnung 1970
Teil II Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen
1. Abschnitt Ermittlung der Kostenmiete
2. Abschnitt Ermittlung der Vergleichsmiete
1. Abschnitt Ermittlung der Kostenmiete
§ 5 a Änderung der Kostenmiete infolge Änderung der Wirtschaftseinheit
§ 8 Kostenmiete nach Wohnungsvergrößerung
§ 5 Senkung der Kostenmiete infolge Verringerung der laufenden Aufwendungen
§ 3 Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete
§ 8 a Kostenmiete in Fällen, in denen nur noch ein Teil der Wohnungen als öffentlich gefördert gilt
§ 6 Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Änderungen
§ 4 Erhöhung der Kostenmiete infolge Erhöhung der laufenden Aufwendungen
§ 9 Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung
§ 10 Mieterleistungen
§ 7 Kostenmiete nach Schaffung neuer Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung des Gebäudes
1. Abschnitt Ermittlung der Kostenmiete
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§ 8 Kostenmiete nach Wohnungsvergrößerung
§ 5 Senkung der Kostenmiete infolge Verringerung der laufenden Aufwendungen
§ 3 Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete
§ 8 a Kostenmiete in Fällen, in denen nur noch ein Teil der Wohnungen als öffentlich gefördert gilt
§ 6 Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Änderungen
§ 4 Erhöhung der Kostenmiete infolge Erhöhung der laufenden Aufwendungen
§ 9 Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung
§ 10 Mieterleistungen
§ 7 Kostenmiete nach Schaffung neuer Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung des Gebäudes