§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften
LPartG ( Lebenspartnerschaftsgesetz )
Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Stand: 01.04.2024
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