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§ 67 Umlegungskarte

BauGB ( Baugesetzbuch )

 
 

1Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. 2In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.





 Stand: 01.11.2024