§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
BauGB ( Baugesetzbuch )
1Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen 1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1, 2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1, 3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie 4. die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4 hat keine aufschiebende Wirkung. 2§ 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.
Stand: 01.09.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln