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Betriebsverfassung und Mitbestimmung
Betriebsverfassungsgesetz
DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung
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DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung
ERSTER ABSCHNITT Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
ZWEITER ABSCHNITT Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
DRITTER ABSCHNITT Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
ERSTER ABSCHNITT Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 69 Sprechstunden
§ 65 Geschäftsführung
§ 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
§ 70 Allgemeine Aufgaben
§ 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
§ 60 Errichtung und Aufgabe
§ 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
§ 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
§ 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 63 Wahlvorschriften
ERSTER ABSCHNITT Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
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