Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Aus der allgemeinen Straßenverkehrssicherungspflicht kann je nach Anlage und Verkehrsbedeutung der Straße auch eine Beleuchtungspflicht erwachsen. Die Beleuchtungspflicht dient der Sicherung konkreter Gefahrenstellen, die nicht oder nicht rechtzeitig als solche erkannt werden könnten, wie z.B. Baustellen, Verkehrsinseln, Haltestellen und Parkplätze (BGH, Urt. v. 20.11.1984 – VI ZR 169/83, VersR 1985, 90, 91). Umfang und Dauer der Verkehrssicherungspflicht richten sich nach den örtlichen Verhältnissen, nach der Verkehrsbedeutung der Straße und nach der Leistungsfähigkeit des Verkehrspflichtigen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.11.2015 – 4 U 110/14, NJW spezial 2016, 75; LG Dessau-Roßlau, Urt. v. 13.04.2012 – 4 O 592/11, NJW-RR 2012, 1235). Wichtige Verkehrswege im innerörtlichen Bereich sind i.d.R. durch Straßenlaternen zu beleuchten (OLG München, Urt. v. 05.06.1975 – 1 U 1714/75, VersR 1976, 740). Der Verkehrssicherungspflichtige kann durch eine fehlende Beleuchtung [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen