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Der Versuch einer Schadensregulierung von Deutschland aus ist nicht zu empfehlen. Zwar korrespondieren die türkischen Haftpflichtversicherer auch in Fremdsprachen, häufig auf Deutsch; jedoch lassen sie es regelmäßig auf ein gerichtliches Verfahren ankommen. Dies gilt nicht nur gegenüber deutschen Anspruchstellern, sondern auch gegenüber inländischen. Auch wenn sich die außergerichtliche Regulierung der Schadensersatzansprüche durch direkten Anspruch an den gegnerischen Haftpflichtversicherer in den letzten Jahren verbessert hat, bestehen weiterhin noch Probleme hinsichtlich der Regulierungsdauer. Die Verzögerung hängt meistens davon ab, dass die angeforderten Unterlagen der Versicherungsanstalten nicht gleich vorgelegt werden können. Sofern der Geschädigte im Ausland ist, dauert es länger, diese zusammenzubringen und weiterzuleiten. Die Regulierung verlängert sich besonders, wenn der Schaden im Ausland festgestellt wird, da alle Unterlagen übersetzt werden müssen [...]
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