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Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Regulierung des Schadens werden von den türkischen Versicherungen nicht erstattet. Zwischen Mandanten und Anwalt wird das Honorar in der Regel frei vereinbart. Überwiegend wird es nach einem bestimmten Satz des Streitwerts berechnet, der i.d.R. zwischen 10 und 20 % liegt. Die türkische Gebührenordnung für Rechtsanwälte gilt nur dann, wenn im Einzelfall keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Da die dortigen Gebührensätze deutlich niedriger sind, als die üblicherweise vereinbarten Honorare, wird es schwierig sein, einen Anwalt zu finden, der nach den gesetzlichen Gebühren arbeitet. Es ist ratsam, vor Übertragung des Mandats mit dem Anwalt eine schriftliche Honorarvereinbarung zu [...]
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