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Für die Nutzungsausfallentschädigung als Alternative zum Ersatzwagen gilt die gleiche, einschränkende Voraussetzung: Vom Ansatz her lässt sich ein Ersatz nur dann erreichen, wenn das Unfallfahrzeug zur Berufsausübung benötigt wird. Auch das muss wiederum nachgewiesen werden. Ist dies geschehen, lässt sich ein Ersatz außergerichtlich allerdings leichter erzielen als bei den Mietwagenkosten. Die Versicherung wird eher die Nutzungsentschädigung übernehmen, um dem Risiko zu entgehen, möglicherweise höhere Mietwagenkosten erstatten zu müssen. Auch insoweit sollten von vornherein Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen werden. Es gibt in Portugal keine festen Sätze für die Nutzungsausfallentschädigung; ebenso wenig eine gefestigte Rechtsprechung. Die Entschädigung wird gegebenenfalls aus den Mietwagenkosten abgeleitet; sie liegt zwischen 50 und 75 % dieser Kosten, allerdings berechnet auf den den Versicherungsunternehmen zugebilligten niedrigeren [...]
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