... – Bußgeldstelle – ... (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, den Vorwurf eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes zurückzunehmen. Begründung: Dass der Betroffene bei 1,6 Sekunden Rotlicht über die Haltelinie fuhr, bestreitet er nicht. Er wehrt sich lediglich gegen den Vorwurf des vorsätzlichen Handelns. Der Betroffene hat sich versehentlich an einem Linksabbiegerpfeil orientiert, ist selbst aber geradeaus gefahren. Er war ortsunkundig und deshalb nicht ausreichend konzentriert, was er auch nicht abstreiten möchte. Ein vorsätzliches Handeln lässt sich daraus aber nicht ableiten. Die Feststellungen eines vom KG Berlin zu überprüfenden Urteils trugen die Annahme eines vorsätzlichen Handelns ebenfalls nicht. Es waren dem Urteil nicht die notwendigen Angaben zur Geschwindigkeit des Betroffenen, mit der er sich der Lichtzeichenanlage näherte, und zur Entfernung zur Haltelinie, von wo aus er das dem [...]