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VIII. Haltestelle: Auf Einwände des Versicherers reagieren Einwände und Kürzungen der Versicherer an den Ansprüchen der Geschädigten sind eine häufig anzutreffende Praxis in der Unfallschadensregulierung. Manche Einwände sind berechtigt, manche sind es nicht. Für den in diesem Bereich tätigen Anwalt bedeutet das aber auch, einen ungleichen Kampf führen zu müssen, denn wenn es aufseiten des Versicherers gelingt, sagen wir in nur 100.000 Schadensfällen, die Verbringungskosten und die UPE-Aufschläge zu verhindern, dann sind das für den Versicherer direkt mehrere Hunderttausend Euro Einsparung. Gelingt es dem Einzelanwalt - meist erst nach erheblicher Kraftanstrengung -, bedeutet dies für ihn meistens einen langwierigen Kampf um gerade einmal 50 Euro mehr Schadensersatz. Das sich dies weder gebührenerhöhend noch in anderer Hinsicht lukrativ für ihn auswirkt, ist nachvollziehbar. Dennoch erwartet es der Mandant und nicht selten misst er den Anwalt auch an dem Erfolg, den [...]
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