Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Rechtsprechung
Home
Rechtsprechung
1967
Ihre Suche einschränken
Jahr
Bitte wählen Sie
2024 (2370)
2023 (14433)
2022 (16046)
2021 (19083)
2020 (18371)
2019 (17686)
2018 (17990)
2017 (19369)
2016 (19362)
2015 (21104)
2014 (19166)
2013 (19985)
2012 (22424)
2011 (23353)
2010 (24137)
2009 (21981)
2008 (20177)
2007 (19351)
2006 (19408)
2005 (19106)
2004 (17575)
2003 (16615)
2002 (16073)
2001 (15863)
2000 (16300)
1999 (11664)
1998 (10836)
1997 (10242)
1996 (10027)
1995 (10189)
1994 (8633)
1993 (8345)
1992 (8274)
1991 (6173)
1990 (6365)
1989 (5515)
1988 (4659)
1987 (4415)
1986 (4326)
1985 (4301)
1984 (3730)
1983 (2644)
1982 (2593)
1981 (2382)
1980 (2051)
1979 (1604)
1978 (1491)
1977 (1436)
1976 (1423)
1975 (1354)
1974 (1279)
1973 (1269)
1972 (1187)
1971 (1120)
1970 (1110)
1969 (674)
1968 (606)
1967 (616)
1966 (543)
1965 (551)
1964 (467)
1963 (469)
1962 (456)
1961 (400)
1960 (457)
1959 (398)
1958 (362)
1957 (348)
1956 (379)
1955 (378)
1954 (288)
1953 (176)
1952 (140)
1951 (111)
1950 (6)
1949 (5)
1941 (7)
1940 (7)
1939 (5)
1938 (4)
1937 (3)
1934 (6)
1933 (6)
1932 (8)
1931 (3)
1930 (3)
1929 (3)
1928 (6)
1926 (3)
1923 (3)
1921 (5)
1920 (10)
1919 (3)
1913 (3)
1911 (3)
1910 (3)
1906 (3)
1904 (2)
1902 (2)
1901 (2)
Gericht
Bitte wählen Sie
BGH (98781)
BFH (45667)
BVerwG (38229)
BSG (21278)
OVG Nordrhein-Westfalen (19900)
OLG Hamm (19111)
OLG Düsseldorf (17111)
BAG (16511)
OLG Köln (15131)
EuGH (14292)
BVerfG (13675)
VGH Bayern (12638)
OLG Frankfurt/Main (12541)
OLG München (10686)
KG (10041)
BayObLG (9449)
OLG Brandenburg (8502)
LSG Nordrhein-Westfalen (7052)
LAG Rheinland-Pfalz (6806)
OLG Celle (6340)
OLG Koblenz (6320)
OLG Karlsruhe (6222)
LSG Bayern (6059)
VGH Baden-Württemberg (5805)
OLG Stuttgart (5734)
LAG Köln (5548)
FG München (5121)
LSG Berlin-Brandenburg (4909)
LSG Baden-Württemberg (4512)
LAG Hamm (4233)
OLG Hamburg (4101)
LAG Frankfurt/Main (3755)
OVG Niedersachsen (3676)
OLG Dresden (3402)
OLG Naumburg (3376)
FG Hamburg (3264)
OLG Saarbrücken (3183)
SchlHOLG (3156)
LAG Düsseldorf (3146)
OLG Nürnberg (3093)
FG Münster (3084)
FG Düsseldorf (3080)
OLG Zweibrücken (2884)
FG Niedersachsen (2878)
OVG Sachsen-Anhalt (2750)
FG Köln (2697)
OVG Sachsen (2612)
VGH Hessen (2579)
FG Baden-Württemberg (2527)
OLG Oldenburg (2196)
OLG Bamberg (2071)
LSG Sachsen-Anhalt (2024)
LAG München (1885)
LAG Baden-Württemberg (1865)
OVG Saarland (1860)
LAG Berlin-Brandenburg (1838)
FG Hessen (1782)
OVG Rheinland-Pfalz (1709)
LAG Schleswig-Holstein (1701)
OLG Thüringen (1699)
LSG Hessen (1675)
OVG Schleswig-Holstein (1595)
LSG Hamburg (1557)
LSG Niedersachsen-Bremen (1440)
FG Berlin-Brandenburg (1421)
FG Rheinland-Pfalz (1398)
OLG Rostock (1347)
LAG Niedersachsen (1338)
EuG (1336)
OLG Bremen (1297)
FG Nürnberg (1287)
OVG Hamburg (1264)
VG Stuttgart (1222)
OVG Bremen (1159)
VG Karlsruhe (1146)
FG Sachsen (1131)
FG Sachsen-Anhalt (1130)
OVG Berlin-Brandenburg (1081)
LSG Thüringen (1062)
LAG Chemnitz (1035)
LAG Mecklenburg-Vorpommern (1024)
LG Köln (1018)
LAG Berlin (941)
OLG Braunschweig (937)
LSG Schleswig-Holstein (934)
LG Berlin (908)
VG Freiburg (907)
LAG Nürnberg (872)
FG Saarland (821)
LAG Hamburg (738)
LSG Sachsen (730)
LSG Chemnitz (709)
FG Schleswig-Holstein (630)
LG München I (601)
LG Düsseldorf (560)
LSG Rheinland-Pfalz (531)
FG Thüringen (520)
OVG Thüringen (519)
LG Hamburg (516)
VG Sigmaringen (494)
BVerwG
zurück
|
vor
»Im Ableugnen des Besitzes kann der Verlust einer Sache im Sinne des § 4 AbgG gesehen werden. 'Zeitpunkt der Entscheidung' (§ 7 Abs. 2 AbgG) ist der Zeitpunkt, in welchem der Behördenbescheid ergeht; nur im Falle einer zu Unrecht abgelehnten oder unangeme
»Ein Schwerbeschädigter, der die große juristische Staatsprüfung bestanden hat, aber im gehobenen Justizdienst beschäftigt ist, hat jedenfalls dann keinen Rechtsanspruch auf Übernahme in den höheren Justizdienst, wenn seine Prüfungsleistungen den Schluß r
»1. Der Versorgungsanspruch der Beamtenwitwe, der durch Wiederverheiratung erloschen ist, lebt vom Zeitpunkt der Auflösung der Ehe in der Höhe auf, in der er der Witwe ohne die Heirat zustände. 2. Eine während der Ehe eingetretene Änderung des Versorgungs
»Das berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO besteht bei einer Feststellungsklage, mit der einem künftigen nachteiligen Verwaltungsakt vorgebeugt werden soll, nur, wenn der Kläger besondere Gründe hat, die es recht
»Der vertreibungsbedingte Verlust von Deputatvieh eines Landarbeiters ist in der Regel nicht feststellungsfähig.«
»1. Ein Reserveoffizier kann in einen Dienstgrad unterhalb des Leutnants nur herabgesetzt werden, wenn er als Berufsoffizier oder Offizier auf Zeit aus dem Dienstverhältnis zu entfernen wäre und ihm auch für das Reserveverhältnis ein Offizierdienstgrad ni
Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich [forstwirtschaftlicher oder landwirtschaftlicher Betrieb]; Prüfungsumfang bei noch nicht aufgenommenem landwirtschaftlichen Betrieb [Erwerbsgeflügelzucht, Obstanbau]
Baurechtlicher Charakter von Werbeschildern
»Eine gemäß § 78 Abs. 1 VwGO verklagte Körperschaft kann als Revisionsklägerin nicht mit Erfolg rügen, das Gericht hätte zur Erforschung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) bei ihren Behörden nach Unterlagen forschen müssen.«
»1. Bei der Klage auf eine angeblich zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen Nichteinhaltung einer solchen Zusage handelt es sich um eine beamtenrechtliche Streitigkeit im Sinne der §§ 126, 127 BRRG. 2. Die Rechtsverbindlichkeit eine
»1. Bei einer Steuererhebung im Wege der Selbsterrechnung liegt eine Heranziehung und damit ein anfechtbarer Verwaltungsakt auch dann vor, wenn bereits in der Steuererklärung selbst Widerspruch erhoben wird. 2. Die Jahresfrist des § 76 VwGO beginnt auch d
»Bei selbsterrechneten Steuern kann, wenn ein förmlicher Steuerbescheid nicht ergeht, schon in der Steuererklärung und damit vor der Heranziehung auf die Einlegung des Widerspruchs verzichtet werden.«
»1. Bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen wegen geleisteter Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz ist die Berufung ausgeschlossen. Ein gleichwohl ergehendes Berufungsurteil ist auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision hin a
»Für die Erstattung der Kosten der Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz an die Träger der Fürsorge (Sozialhilfe) ist die Bundesrepublik Deutschland nicht passiv legitimiert.«
»1. Zur Bedeutung schuldhaften Verhaltens für die auf innerdienstliche Spannungen gestützte Versetzung eines Beamten. 2. Über das 'dienstliche Bedürfnis' als Voraussetzung für die Versetzung entscheidet der Dienstherr ohne sogenannten Beurteilungsspielrau
»Ob eine im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wahrgenommene Beschäftigung 'in der Regel einem Beamten obliegt' (sog. 'Beamtendiensttuerzeit'), ist in erster Linie nach den bei dem betreffenden Dienstherrn bes
»1. Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr. 3 a G 131 auf frühere Richter beim Volksgerichtshof; hier: ehrenamtliche Mitglieder (im Anschluß an das Urteil vom 18. Oktober 1966, BVerwGE 25, 128). 2. Vorsätzliche Rechtsbeugung ist nicht notwendige Voraussetzung für d
»1. Zur Bewertung von Anteilen an einer in Form einer Aktiengesellschaft betriebenen Bank, wenn nach Festsetzung des Steuerkurswertes eine Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien und Kapitalerhöhungen vorgenommen worden ist. 2. Zur Anwendung v
»1. Zur Schadensberechnung von Anteilen an einer in Form einer Aktiengesellschaft betriebenen Bank (Bestätigung von BVerwGE 26, 90). 2. Zur Umrechnung von tschechischer Krone auf Reichsmark bei der Schadensberechnung für Vermögensschäden.«
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; Quasi-Bestandsschutz bei bereits vor Inkrafttreten des BBauG bestanden habender 'Baulandqualität'
Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG
»Verweist eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergangene Landschaftsschutzverordnung für ihr örtliches Geltungsgebiet lediglich auf eine nicht mit veröffentlichte Landschaftsschutzkarte, so ist sie wegen Verstoßes gegen die im Rechtsstaat der Prä
»Die Eignung eines Mittels ist neben der Verhältnismäßigkeit eines Mittels Voraussetzung des Eingriffs in private Rechte.«
Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO
»Die gesetzliche Regelung, nach der öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel vorher anzumelden sind und, wenn die Anmeldung unterblieben ist, aufgelöst werden können, verstößt jedenfalls für die Regelfälle, in denen die Anmeldung möglich ist, nicht g
Beitragspflicht für gewerblich genutzte Grundstücke bei Unzulässigkeit der Errichtung von gewerblichen Bauten
»1. Die Wehrbehörde handelt rechtmäßig, wenn sie die Zurückstellung für ein Lehrverhältnis ablehnt, dem ein Elternteil des minderjährigen Wehrpflichtigen nicht zugestimmt hat. 2. Die Anfechtungsklage gegen einen die Zurückstellung vom Wehrdienst widerrufe
»Zur entsprechenden Anwendung des § 140 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Einwilligungsbedürftigkeit der Revisionsrücknahme) im Verfahren ohne mündliche Verhandlung.«
»Die vorherige Einholung einer Stellungnahme des Arbeitsamtes durch die Hauptfürsorgestelle ist für die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten zwingende Voraussetzung.«
»Deutscher im Sinne des Heimkehrergesetzes ist auch derjenige, der, ohne selbst deutscher Volkszugehöriger zu sein, zusammen mit seiner volksdeutschen Ehefrau im Zustand der Vertreibung im Bundesgebiet Aufnahme gefunden hat.«
»Hat sich eine Verwaltungspraxis und damit eine Selbstbindung der Verwaltung dahin gebildet, daß in Fällen bestimmter Art regelmäßig ein Wideraufgreifen des Verfahrens stattfindet, so verstößt eine Abweichung von dieser Praxis im konkreten Falle gegen den
»Auch bei der Berechnung der zusätzlichen Kriegsgefangenenentschädigung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 1. September 1964 sind Gewahrsamszeiten vor dem 1. Januar 1947 nicht zu berücksichtigen.«
Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, Erfordernis des Vorverfahrens?, Polizeirecht: Einschreiten gegen Menschenansammlung auf der Straße, Anwendung unmittelbaren Zwanges
»Zur Befugnis der Kriminalpolizei, erkennungsdienstliche Unterlagen (Lichtbilder und Fingerabdrücke) aufzubewahren und zu verwerten.«
»1. Privatwirtschaftliche Vorteile, die der Flurbereinigungsplan zugunsten eines Teilnehmers enthält, sind nur dann vertretbar, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der planerischen Gestaltung des Flurbereinigungsgebiets stehen. 2. Zur Ordnung der r
Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG teilweise bebauten Grundstücken
»1. Die erneute Anforderung der Leistung des zivilen Ersatzdienstes von einem wegen Dienstflucht vorbestraften Dienstpflichtigen verstößt nicht gegen die Menschenwürde. 2. Zur Begründung und zum Umfang der Pflicht zum Nachdienen des ganzen Wehr- und Ersat
»1. Nochmals zur Frage des dritten Rechtszuges nach nordrhein-westfälischem Personalvertretungsrecht (Anschluß an BVerwGE 17, 43; 22, 86). 2. Bei der Auswahl der zu Beförderungslehrgängen zu entsendenden Polizeibeamten steht dem Personalrat nach dem nordr
Zulässigkeit der Nebentätigkeit eines beamteten Arztes aufgrund eines bürgerlich-rechtlichen Dienstvertrages; Vertrauensschutz bezüglich der Genehmigung und langjährigen Übung hinsichtlich einer Nebentätigkeit; Anspruch auf Vergütung für die Erstattung se
»Eine nach §§ 10, 14 WDO verhängte Ausgangsbeschränkung kann auch dadurch gebrochen werden, daß sich der Bestrafte nach dem Zapfenstreich oder Ende des freien Ausgangs außerhalb der Unterkunft aufhält.«
»Aus der Kürze des Schlafes allein kann nicht geschlossen werden, ob ein Beamter seinen Dienst in ausgeruhtem oder nicht ausgeruhtem Zustand angetreten hat.«
»1. Verlust eines Rentenanspruchs, der gegen die Erben des geschiedenen Ehegatten gerichtet war, als Ostschaden (Fortführung von BVerwGE 18, 129). 2. Anrechnung von Geldbeträgen (hier Lebensversicherungssumme) auf den Schadensbetrag, die von dem Geschädig
»1. Die vom Ausgleichsbewerber gegenüber dem Sachbearbeiter des Ausgleichsamtes mündlich abgegebene Erklärung, er sei mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden, kann nicht als Beschwerde im Sinne des § 336 Abs. 3 LAG angesehen werden. 2. Zur behör
»Das in §§ 3 ff. der 6. FeststellungsDV geregelte Richtzahlverfahren ist rechtsgültig.«
»Die anläßlich der Bewilligung einer Entschädigung inzident getroffene Feststellung, daß ein Besatzungsschaden vorliegt, erlangt bindende Kraft gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses, wenn dieser den Bescheid nicht angefochten hat und Gegenstand des
»Die Kriegerwaise hat im Rahmen des Anspruchs auf Erziehungsbeihilfe Anspruch auf Deckung der Bekleidungskosten. Auch bei der Erziehungsbeihilfe gilt der fürsorge-(sozialhilfe-)rechtliche Grundsatz, daß die Befriedigung eines vergangenen Bedarfs regelmäßi
»Im Rahmen der Neuberechnung der Ausbildungshilfe aus Anlaß einer Rentennachzahlung kann der Empfänger der Ausbildungshilfe nicht nachträglich die Berücksichtigung eines Bedarfs verlangen, der auch ohne Berücksichtigung des Renteneinkommens bei der früher
»1. Es muß in der Verbandssatzung vorgesehen sein, wenn ein Wasserverband innerhalb seines 'Gesamtbeitragsbuchs' getrennte Beiträge zur Deichlast, zu wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und zu Wegebaumaßnahmen erheben will. 2. Eine derartige Unterteilung bed
»1. Hat ein Beamter auf Probe vor Ablauf der Sechsjahresfrist des § 9 Abs. 2 BBG ein Verhalten gezeigt, das bei einem Beamten auf Lebenszeit eine im förmlichen Disziplinarverfahren zu verhängende Diziplinarstrafe zur Folge hätte, kann er noch nach Ablauf
»1. War ein Wiedergutmachungsverfahren vor dem 23. Dezember 1955 unanfechtbar abgeschlossen worden, so ist über einen nach dem 31. Dezember 1956 gestellten zweiten Wiedergutmachungsantrag sachlich zu entscheiden ohne Rücksicht darauf, ob die an diesem Tag
»1. Polizeireservisten, die während des Krieges notdienstverpflichtet worden waren, gehören nicht zum Personenkreis der Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Sinne des Wiedergutmachungsrechts. 2. Zur Vereinbarkeit der Vorlegung von Rechtsgutachten mit
Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
»Ist die Anordnung, durch die eine Landesbehörde des Gemeingebrauch an einem Gewässer - hier: Wasserskifahren - regelt, als Rechtsnorm ergangen, so gibt es dagegen keine Anfechtungsklage.«
»Die Zulassung zum Heilpraktikerberuf darf nicht schon allein deswegen versagt werden, weil der Bewerber neben diesem Beruf auch einen anderen Beruf ausüben will. Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. h der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über d
»1. Das Erlöschen dinglicher Verpflichtungen einzelner zur Vatertierhaltung (Art. 8 Abs. 1 bayTierZG) bedeutet eine Enteignung der Berechtigten. 2. Im Zusammenhang mit Art. 6, Art. 8 Abs. 2 u. 3 und Art. 12 bayTierZG gesehen, ist Art. 8 Abs. 1 bayTierZG m
»Zur Frage, wie der Pächteranteil an landwirtschaftlichem Vermögen zu bemessen ist, wenn der Einheitswert des landwirtschaftlichen Vermögens bekannt ist.«
»Verfolgte, die vor der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich österreichische Staatsangehörige gewesen sind und diese Staatsangehörigkeit ohne die Eingliederung über den Zeitpunkt der Schädigung hinaus behalten hätten, sind vom Ausgleich für Sch
»Das in § 94 Abs. 2 LBG NW 54 ausgesprochene Verbot des Verzichts auf die laufenden Dienstbezüge erfaßt auch Unterhaltszuschüsse, auf deren Gewährung Beamte auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes einen Rechtsanspruch haben.«
Abänderung von Bebauungsplänen durch eine von ihnen abweichende tatsächliche Entwicklung]
Beitragspflicht für Erschließungskosten bei einer alten Straße
Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen Belangen bei Vorhaben im Außenbereich
»Die Höchststrafe ist nur bei Amtsunterschlagung zu verhängen, nicht aber bei einfacher Unterschlagung, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Dienst steht.«
»1. Die einzige zwingende Voraussetzung für die Aberkennung des Ruhegehalts ist die Feststellung, daß bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre. 2. Zur Bedeutung der verminderten Zurechnungsfähigkeit für die Bemessung der
»Zum Zusammentreffen einer Zurücknahme der Berufung mit einer Zurücknahme der Revision. Zur Wirkung und zu den Kostenfolgen der Zurücknahme einer Berufung (Revision) auf die unselbständige Anschlußberufung (Anschlußrevision).«
Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz, Begriff des öffentlichen Rechts im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG, Einwendungen gegen Planvorhaben nach dem FStrG. Keine Ausschlußwirkung bei nicht fristgemäß erhobenen Einwendungen gegen den Plan
»1. Zur Frage der Revisibilität und der Bedeutung des Äquivalenzprinzips. 2. Zur Frage, ob eine Tarifstelle, die Gebühren für die Genehmigung von Werbeanlagen - linear gestaffelt lediglich nach der Flächengröße der Werbeanlage (10 DM pro qm) - festlegt, d
»Zur gerichtlichen Nachprüfung der Maßstäbe für Kanalbenutzungsgebühren unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes.«
»Bestehen bei einem Ministerium im Land Nordrhein-Westfalen mehrere Hauptpersonalräte, so richtet sich ihre Beteiligung an Verwaltungsanordnungen für den gesamten Dienstbereich nach den Grundsätzen, die für die Gruppenvertretungen gelten.«
»1. Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz sind nach Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 6 Abs. 1 BGSPersVG wahlberechtigt. 2. Die an einer anderen Dienststelle außerhalb des Bundesgrenzschutzes oder an private Betriebe zum Zweck der Berufsförderung
»Ursache im Rechtssinne kann im Dienstunfallrecht des Beamten eine wesentliche Bedingung für den eingetretenen (körperlichen) Schaden auch dann sein, wenn sie dem Schaden nicht adäquat ist.«
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer Rauschtat.«
»Die Erwerbsunfähigkeit eines Geschädigten in seinem erlernten Beruf kann durch eine Umschulung und die damit notwendig verbundene Umsiedlung nur behoben werden, wenn diese Maßnahmen zumutbar sind und zur Erziehung der gesetzlichen Lohnhälfte führen. Lieg
»Im Sinne von § 6 BVFG zu seinem Volkstum 'bekannt' hat sich derjenige, der durch sein Verhalten das Bewußtsein und den Willen, einem bestimmten Volkstum und keinem anderen anzugehören, für Dritte wahrnehmbar verbindlich kundgetan hat. Maßgebend für die r
»Der Anerkennung als Vertriebener steht es nicht entgegen, daß der Emigrant später nicht aus seiner Heimat vertrieben worden wäre, wenn er diese nicht vor dem Beginn der allgemeinen Vertreibung der Deutschen aus verfolgungsbedingten Gründen verlassen hätt
»Zur Ablehnung eines Mitglieds der Bundesprüfstelle. Zur Bedeutung der Selbstkontrolle der Illustrierten. Zum Begriff des öffentlichen Interesses an einer Druckschrift. Zur Frage der Teilindizierung.«
»Entschädigungsleistungen nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes sind Entschädigungszahlungen im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 LAG. Eine Beschränkung des Kürzungsbetrages im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 3 LAG ist nicht möglich, wenn Entschä
»1. Der vertreibungsbedingte Verlust eines Hausgartens ist keiner gesonderten Schadensfeststellung zugänglich. 2. Zu den Fragen, ob der Pächter einer gärtnerisch genutzten Grundstücksfläche (Kleingartenland) als wirtschaftlicher Eigentümer des Grund und B
»An einer Entscheidung der Bundesprüfstelle darf auch ein von der Regierung desjenigen Landes ernannter Beisitzer mitwirken, dessen oberste Jugendbehörde den Indizierungsantrag gestellt hat. Auf der Liste der zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des 'Baublocks' i.S. von § 13 Abs. 1 Satz 2 RGaO
»Ein Prozeßbevollmächtigter kann die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine rechtlichen Schwierigkeiten macht, gut ausgebildetem und sorgfältig überwachtem Büropersonal überl
»Ist eine Entscheidung des Gerichts über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren im Urteil nicht enthalten, so kann sie durch Beschluß nachgeholt werden. § 120 VwGO findet in diesem Falle keine Anwendung.«
»1. Zum Zweck des Ortszuschlags im Besoldungsrecht. 2. 'Dienststelle' im Sinne der besoldungsrechtlichen Vorschriften über den Ortszuschlag ist die den Dienstposten des Beamten einschließende - rechtsmäßig eingerichtete - kleinste organisatorisch abgenzba
»Zu den Voraussetzungen erhöhter Beihilfe nach Nr. 12 Abs. 2 der Beihilfevorschriften bei 'mitgebrachten Leiden' (Fortentwicklung von BVerwGE 17, 204).«
»1. Wenn eine Teilnehmergemeinschaft als (nichtdingl.) Mitglied eines zu gründenden Wasserverbandes in Aussicht genommen ist, genügt die Zustellung der Ladung zur Gründungsversammlung an ihren Vorstandsvorsitzenden. 2. Es stellt eine gemeinschaftliche Ang
»1. Zur öffentlichen Fürsorge im Sinne des Art. 74 Nr. 7 GG gehört auch die Hilfe zum Besuch einer höheren Schule im Falle der wirtschaftlichen Bedürftigkeit. 2. Ausbildungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz zum Besuch einer höheren Schule kann nicht
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Gebührenüberhebungen zu eigennützigen Zwecken.«
»Die Schadensfeststellung in einem Feststellungsbescheid gewährt dem Antragsteller gegenüber einer späteren die Voraussetzungen der Schadensfeststellung einschränkenden Gesetzesänderung grundsätzlich keine so gesicherte Rechtsposition, daß die Rücknahme d
»1. Eine Schadensfeststellung wegen des Kaufpreisverlustes nach § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV entfällt auch bei Umsiedlern, wenn der Kaufpreis aus den Erträgnissen des erworbenen Wirtschaftsgutes entrichtet worden ist (Fortsetzung von BVerwGE 25, 341
»Der Beschwerdeausschuß in Lastenausgleichssachen ist auch dann nicht zuständig, seien im Beschwerdeverfahren getroffene unanfechtbar gewordene Entscheidung wegen Rechtswidrigkeit zu ändern, wenn er mit dieser Entscheidung unter Änderung der Entscheidung
»Ein Erwerb, der auf einem mit einer widerrechtlichen Besitzentziehung verbundenen Rechtsgeschäft beruht, liegt in der Regel nicht vor, wenn vom Deutschen Reich entzogene Forderungen, die hypotekarisch gesichert sind, durch die Reichsfinanzverwaltung im W
»§ 22 Abs. 1 FG ist keine über seinen Wortlaut hinausgehenden Auslegung zugänglich. Die in dieser Vorschrift angeordnete Bindungswirkung tritt nur ein, wenn die Vermögenserklärung des Geschädigten bei der Schadensfeststellung vorliegt.«
»1. Der Ausgleichsanspruch für die ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgüter, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehörten, ist kein Ersatz im Sinne des § 1473 Abs. 1 BGB. 2. Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling nach dem Sch
»Eine langfristige Verbindlichkeit, die am Grundvermögen dinglich gesichert war, ist auch dann in Höhe der valutierten Forderung gesondert festzustellen, wenn der Grundstückseigentümer nicht der persönliche Schuldner war.«
»Zur Berücksichtigung des Zeitablaufs bei Bemessung der Disziplinarmaßnahme.«
»Der Ausschluß der Nutzungsentschädigung für requirierte Grundstücke, die zu Entmilitarisierungs- oder Demontagezwecken kategorisiert worden sind, ist bei Geltendmachung eines Anspruchs zu beachten.«
»Für Leistungen aus dem Härtefonds brauchen SBZ-Flüchtlinge die Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG nicht zu erfüllen.«
»Die Ausbildungszulage nach dem Bundeskindergeldgesetz ist auf die Erziehungshilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht anzurechnen.«
»Ein Inlanddeutscher, der seinen ständigen Aufenthalt in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes verlegt hat, unterliegt der Wehrpflicht auch dann nicht mehr, wenn er den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes ohne die nach § 3
BVerwG - 1996/25781
Ein Ortsteil kann nur im Gebiet einer Gemeinde bestehen, d.h. nur durch den Bebauungszusammenhang der Gebäude auf einem Gemeindegebiet gebildet werden.
»1. Über die Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gegen einen unanfechtbar gewordenen Gebührenbescheid 2. Kann gegen die Vollziehung eines solchen Bescheides eingewandt werden, das Verwaltungsgericht habe in dem Verfahren eines anderen
»1. Eine Pauschsteuer für das Halten eines Musikautomaten konnte nach dem Neuanschaffungspreis berechnet werden. 2. Der Steuersatz von 1/2 v. H. des Neuanschaffungspreises für das Halten eines Musikautomaten nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 des hessischen Gesetzes
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung
»1. Eine landesrechtliche Vorschrift, die die Verunstaltung einer baulichen Anlage durch eine Werbeanlage verbietet, verstößt nicht gegen Bundesrecht. 2. Der Grundsatz der Verwirkung ist nicht revisibel, wenn er der Ergänzung von Landesrecht dient.«
»Der Landesgesetzgeber kann das öffentliche Eigentum an Wegen in Form einer ausschließlichen öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft begründen. Im Zusammenhang damit ist er befugt, Vorschriften zum Schutz dieses Eigentums zu erlassen, insbesondere auch eine
»Keine Zulassung der Revision nach § 127 Nr. 1 BRRG (F. 1965), wenn die von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten erlassenen Urteile, deren Divergenz geltend gemacht wird, jeweils auf der Anwendung von Vorschriften verschiedener Länder beruhen (im Anschl
»Zum Begriff der 'vorgeschriebenen' Ausbildung im Sinne der Vorschriften über die Berechnung des Besoldungsdienstalters.«
»Berechnung der Schadenshöchstbeträge der Gesellschafter bei Kriegssachschaden einer Gesellschaft. Zur Wirksamkeit einer Schadensfeststellung an einem Wirtschaftsgut gegenüber den daran Beteiligten.«
»1. Die in § 41 Abs. 2 VwGO festgelegte Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das Verwaltungsgericht aussprechenden Entscheidung eines Zivilgerichts entfällt auch dann nicht, wenn nach § 17 a GVG ein Kompetenzkonfliktsger
»1. Ist an einem Grundstück ein dingliches Recht zur Quellnutzung bestellt, so ist zur Geltendmachung von wasserrechtlichem Nachbarschutz vor dem Verwaltungsgericht danach der Grundstückseigentümer aktivlegitimiert. 2. Auch in unterirdischen Höhlen befind
»1. Die nach § 4 StVO durch das Aufstellen von Verkehrszeichen getroffenen Anordnungen sind Verwaltungsakte (Allgemeinverfügungen). 2. Weder § 4 StVO noch sonstige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung lassen die Anordnung eines Parkverbots zu, dessen Z
»Zur Beihilfefähigkeit von Auslandskuren.«
»Unmittelbar Geschädigter wegen des vertreibungsbedingten Verlustes eines Erbhofes ist der Anerbe nach dem Reichserbhofgesetz, wenn der Erbfall vor dem 8. Mai 1945 eingetreten ist. Bei späteren Erbfällen sind unmittelbar Geschädigte die nach bürgerlichem
»1. Zur Abgrenzung gesetzlich gebundener privatrechtsgestaltender Verwaltungsakte (hier: preisbehördliche Zulassung einer erhöhten Miete) von 'streitentscheidenden Verwaltungsakten' auf dem Gebiet des Privatrechts. 2. Zur Frage, wann die Umstellung einer
»Zur Anrechnung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bei Gewährung von Unterhaltshilfe.«
»Zur Frage der Aktivlegitimation von Behörden in LAG-Sachen. Zur Frage des Vertrauensschutzes im Verkehr zwischen Behörden.«
»Die Anerkennung als bevorzugter Anwärter auf Wohnraum nach § 347 LAG ist auszusprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 298 Abs. 1 LAG erfüllt sind. Für eine Ermessensentscheidung ist in diesem Abschnitt des Verfahrens auf Gewährung von Wohn
»Die der Behörde in § 2 des Gesetzes über die Führung akademische Grade vom 7. Juni 1939 erteilte Ermächtigung, die Führung eines im Ausland erworbenen Grades zu genehmigen, verstößt nicht gegen rechtsstaatliche Grundsätze.«
»Zu der Frage, ob ein Bahnhof der Bundesbahn dem gemeindlichen Anschluß- und Benutzungszwang unterliegt.«
Eine verspätete Anhörung schließt die Fahrtenbuchauflage dann nicht aus, wenn feststeht, daß die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist.
»Die in § 28 Abs. 1 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen vorgeschriebene Nachweispflicht der Bezirksschornsteinfegermeister über den Erwerb der Mitgliedschaft beim Versorgungsverein Deutscher Schornsteinfegermeister verletzt Art. 12 Abs. 1 GG.«
»Der Anspruch des planmäßigen oder außerplanmäßigen Beamten, der aus dienstlichen Gründen nach einem anderen Dienstort versetzt worden ist, auf volle Umzugskostenvergütung wird nicht dadurch eingeschränkt, daß der Beamte einen bei seine Einstellung angeor
»1. Zur Frage, ob die Verweisung eines Gesetzes auf das Gesetz eines anderen Gesetzgebers die derzeit oder die jeweils geltende Fassung des Gesetzes meint, auf das verwiesen wird. 2. Zur wiedergutmachungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Beurteilung der
»Zur Frage, der Zulässigkeit von Leistungsbescheiden bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Bundes gegen den Soldaten aus Dienstpflichtverletzungen (Bestätigung von BVerwGE 18, 283 und 21, 270).«
»Der Anspruch des Bundes gegen einen Soldaten auf Ersatz des Schadens, der ihm entstanden ist aus einer während des Wehrdienstverhältnisses begangenen Verletzung der Dienstpflicht, kann auch noch nach der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses durch Leist
»Zur Zulässigkeit der bedingten Einberufung gedienter Wehrpflichtiger für den Bereitschafts- und Verteidigungsfall.«
»Zum wehrbehördlichen Verfahren bei der Behandlung von im Einberufungsverfahren selbständig oder zur Begründung des Widerspruchs gegen den Einberufungsbescheid geltend gemachten Wehrdienstausnahmen.«
Öffentliche Gewässer (i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 TWG), Unterquerung eines Flusses in Bayern durch ein Postkabel, Wasserrechtliche Genehmigung in Bayern, Planfeststellungsverfahren der Bundespost für eine Fernmeldeleitung
»Zur Frage, wann die Blindenhilfe bei Heiminsassen zu kürzen ist.«
»Die außerhalb des öffentlichen Dienstes verbrachte Vordienstzeit braucht nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt zu werden, wenn die aus dieser Vordienstzeit herrührende Sozialversicherungsrente zusammen mit dem Ruhegehalt den Betrag des Ruhegehaltes üb
»Zu den Pflichten des im Zwangspensionierungsverfahren mit der Ermittlung des Sachverhalts beauftragten Beamten, insbesondere bezüglich seines Abschlußberichtes (Klärung im Anschluß an BVerwGE 19, 216 ff., 220/221).«
»Eine Anrechnung von Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz auf die Hauptentschädigung früher Erben des unmittelbar Geschädigten findet auch dann, wenn nicht antragsberechtigte Miterben vorhanden sind, nur im Verhältnis der Erbteile der antragsberecht
»Gediente Wehrpflichtige sind vor ihrer erneuten Heranziehung ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Verfügbarkeitsprüfung und des Erlasses des Einberufungsbescheids dann zu hören, wenn zwischen dem letzten Wehrdienst und dem vorgesehenen Einberufungstermin
»Zur Einwirkung von Wiedergutmachungsansprüchen auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Behandlung des Geschädigten durch seinen Dienstherrn, wenn dieser zugleich zur Wiedergutmachung verpflichtet ist. Zur Berechnung des Abfindungsanspruchs, der den
»1. Der für die Zuständigkeit einer Bundesdisziplinarkammer entscheidende dienstliche Wohnsitz ist bei einem abgeordneten Beamten der Sitz seiner Stammbehörde. 2. Eine Beschwerde ist auch dann zulässig, wenn ein Teil des Begehrens nur in den Gründen behan
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Jagdhütte im Außenbereich
»Zu dem durch Art. 2 GG gewährleisteten Schutz der Persönlichkeit gehört auch die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung. Sie bildet eine Beschränkung der berufsständischen Rechtsetzungsbefugnis (Heranziehung eines Facharztes für Nervenkrankheiten
»Kinderzuschlag für Enkel eines Beamten ist ausschließlich nach der für Enkel getroffenen Regelung zu gewähren, nicht auch nach der getrennt hiervon getroffenen Regelung für Pflegekinder. Zum Ausschluß des Kinderzuschlages genügt es, daß eine gesetzlich U
»Aus der Erwähnung der Haupt- und der Dienst-ATN (Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer) in den Personalverfügungen erwachsen dem Soldaten keine klagbaren Rechte.«
»Die Abstellung auf den Dienstgrad bei der Ausgangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.«
»Der Bruch eines unter Soldaten gegebenen Versprechens kann ein Dienstvergehen sein. Dabei ist es - auch bei Offizieren - ohne Bedeutung, ob das Versprechen mit einem Ehrenwort bekräftigt worden ist.«
»Zum Tatbestand und zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten der Bundesbahn bei Alkoholgenuß im Dienst.«
»Der in einem Zwangspensionierungsverfahren gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG bestellte Pfleger (hier ein Rechtsanwalt) hat gegen den Dienstherrn des Pfleglings keinen unmittelbaren Anspruch auf Vergütung oder Gebühren.«
»Der Ehegatte des Hilfeempfängers ist nur dann zum Ersatz der geleisteten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz verpflichtet, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung des Ersatzanspruches die Ehe noch fortbesteht (hier entschieden für § 9
»Für die Zulässigkeit des Disziplinarrechtsweges bei Anfechtung einer schriftlichen Mißbilligung ist allein ihr sachlicher Inhalt maßgebend.«
»Zum Umfang der Maßnahmeerwägungen bei einem durch Disziplinarverfügung verhängten Verweis.«
»Zur Berechnung der Minderung der Hauptentschädigung um Entschädigungszahlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz.«
Beitragspflicht für Erschließungskosten bei einer alten Straße; Einheitliche Grundstücksnutzung als tatsächlicher Begriff
Beitragspflicht für Erschließungskosten bei einer alten Straße
»1. Die Aneignung von dienstlich zur Verwaltung anvertrauten Geldern einer Gemeinschaftskasse ist dem Vergreifen an Geldern des Dienstherrn gleichzustellen. 2. Zur Bedeutung der mangelnden Dienstaufsicht bei der Strafzumessung in einem Unterschlagungsfall
»Für die Umwandlung von Sparanlagen nach §§ 8, 9 der 5. ASpG-DV bedarf es keines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der früheren und der neueren Sparanlage. Zur Begründung einer Sparanlage durch Gutschrift von Sparguthabenzinsen.«
»1. Zur Frage der Ausübung eigener Disziplinargewalt durch den höheren Dienstvorgesetzten. 2. Die Gewährung der Akteneinsicht ersetzt nicht ohne weiteres die Bekanntgabe des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen.«
»1. Die Versicherungsaufsicht über einen Begräbnisverein wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß in der Satzung die Wendung enthalten ist, ein Rechtsanspruch auf Leistungen bestehe nicht. 2. Die Annahme einer von der Versicherungsaufsicht freigestell
»Zum Begriff der 'beabsichtigten Maßnahme' im Sinne des § 62 Abs. 2 PersVG und zum Zeitpunkt der Mitbestimmung bei Maßnahmen des Dienststellenleiters, die der Genehmigung oder des Einverständnisses einer anderen Behörde bedürfen.«
Kostenspaltung bei bereits teilweise hergestellter Straßen
»Der Steuerpflichtige ist zur Abgabe einer vollständigen Lohnsummensteuer-Erklärung auch dann verpflichtet, wenn er die Erhebung der Lohnsummensteuer für verfassungswidrig hält.«
»1. § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Der Zustimmung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 GewStG bedarf nur die erstmalige Erhebung, die Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde, nicht dagegen die Erhebung der Steuer in jedem ein
»1. Zum Anspruch des Trägers einer genehmigten Ersatzschule auf staatliche Hilfe (Subvention) (Bestätigung und Ergänzung von BVerwGE 25, 347). 2. Zur bundesrechtlichen Abgrenzung der staatlichen Hilfe für genehmigte Ersatzschulen.«
Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der vorhandenen Bebauung i.S. von § 34 BBauG
»Der Dienstherr darf den Beamten zur Rückerstattung zuviel gezahlter Dienstbezüge nach nordrhein-westfälischem Recht durch Leistungsbescheid heranziehen. (Bestätigung und nähere Begründung der bisherigen Rechtsprechung.)«
»Hatte ein Soldat einen Befehl während der Freizeit, innerhalb derselben aber zu einer beliebigen Zeit auszuführen, dann hat er einen Unfall nur dann 'während der Ausübung des Wehrdienstes' erlitten, wenn er mit der Ausführung des Befehls beschäftigt war.
»Hinsichtlich einer verspäteten Verfahrensrüge kann nicht die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Ein Unfall während der bloßen Alarmbereitschaft hat sich nicht 'während der Ausübung des Wehrdienstes' ereignet.«
»In Wehrpflichtsachen kann wegen geltend gemachter Verfahrensmängel, auf denen das Urteil beruhen kann, die zulassungsfreie Verfahrensrevision, nicht aber die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.«
»1. Das Recht der sog. 'einzigen Söhne' auf Befreiung vom Wehrdienst ist nach erfolglosem Befreiungsantrag mit der Verpflichtungsklage zu verfolgen (Abweichung von BVerwGE 14, 336). 2. Die ab 1. April 1965 geltende Ausschlußregelung, wonach der Befreiungs
»Es ist ein erheblicher Verstoß gegen die militärische Ordnung, wenn Soldaten einem Mitglied einer militärischen Prüfungskommission unter Umgehung des Dienstweges abqualifizierende Mitteilungen über einen Prüfling machen.«
»Eine dienstliche Anordnung im Sinne von § 55 Satz 2 BBG muß klar und eindeutig sein. Dazu gehört bei der Aufforderung zur Vornahme einer Blutalkoholprüfung die Angabe, wo und wann diese stattfinden soll.«
»Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, wenn Landesrecht weitergehend als § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO den Bau von Garagen im Bauwich zuläßt (Klarstellung zu BVerwGE 22, 129).«
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine Bauwichgarage; Nachbarschützenden Wirkung des § 13 Abs. 4 Buchst. a RGaO
»1. § 14 des Postverwaltungsgesetzes ist rechtsgültig. 2. Die Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum Vertrieb innerhalb eines geschlossenen Personenkreises bestimmt sind, ist in § 5 Abs. 3 der Postzeitungsordnung abschließend geregel
»1. Als Werbebeitrag in einer Zeitschrift ist nicht jeder Bericht anzusehen, der objektiv zur Werbung beiträgt; entscheidend ist vielmehr der objektiv erkennbare Werbungszweck. 2. Der Begriff des gewerblichen Unternehmens im Postzeitungsrecht entspricht d
»Bei der Rechtmäßigerklärung einer Arreststrafe nach § 28 Abs. 1 WDO hat der Truppendienstrichter auch die Angemessenheit der beabsichtigten Arreststrafe zu prüfen.«
»Die Indizierung einer Schrift nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist auch dann zulässig, wenn durch ein rechtskräftiges Strafurteil die Einziehung der Schrift und die Unbrauchbarmachung der zur Herstellung bestimmten Platte
»Die gesetzliche Bestimmung einer Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 1. Halbsatz VwGO braucht in einem Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen zu sein; sie kann sich auch aus dem Zusammenhang, dem Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung ergeben. Hat die Bu
»Die höchstpersönliche Natur der Ausschließung von Lastenausgleichsleistungen verbietet eine Fortsetzung des Verfahrens gegen die Erben.«
»Ein Soldat auf Zeit, dem bei seinem Ausscheiden trotz gesetzlichen Aufschubs nach § 60 Abs. 2 Satz 1 WDO Übergangsbeihilfe ausgezahlt worden ist, gilt auch dann nicht als Soldat im Ruhestand, wenn er die Übergangsbeihilfe auf Anfordern zurückzahlt.«
»Die Gewährung zinsloser Darlehen zur Finanzierung notwendiger baulicher Aufwendungen für die Errichtung landwirtschaftlicher Nebenerwerbsstellen kann einem Vertriebenen nicht bereits deshalb versagt werden, weil die Größe des Wohnhauses die in den von de
»Die Sprungrevision ist, wenn die Berufung der Zulassung bedarf, nur statthaft, wenn auch die Berufung zugelssen wird. Wohngeldberechnung beim Inhaber einer Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus. Verrechnung von Verlusten bei der Ermittlung des Jahreseinkom
»Versorgungsansprüche, die durch § 18 BWGöD geregelt sind, werden ohne Rücksicht auf das Gesetz zu Art. 131 GG gewährt. Zur Anwendung der Überleitungsvorschriften der Beamtengesetze des Bundes in Fällen, in denen ein wiedergutmachungsrechtlich zu beurteil
»Hat ein Dienstherr einem Beamten (Versorgungsberechtigten) auf Grund des Beamten-(Versorgungs-)Verhältnisses einen als Bruttoleistung geschuldeten Betrag ohne Abzug der Lohnsteuer gezahlt und nachträglich gemäß Haftungsbescheid an das Finanzamt den auf d
»Tritt der Beamte eine Dienstreise von seiner Wohnung aus an, so gilt für die Abgrenzung des dienstunfallrechtlich geschützten Bereichs von dem häuslichen Bereich die für den Weg nach und von der Dienststelle durch Rechtsvorschrift getroffene Regelung ent
»Im Disziplinarverfahren erstreckt sich die Bindung an das Strafurteil auch auf die Feststellung, daß ein Rücktritt vom Versuch nicht vorliegt.«
»Einstweilige Anordnungen können auch im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung erlassen werden.«
»Hat der Vertriebene im Zusammenhang mit der Vertreibung eine Überweisung von Beträgen aus einem Bankguthaben im Vertreibungsgebiet zu einem Geldinstitut außerhalb des Vertreibungsgebietes angeordnet, ohne daß sich feststellen läßt, daß ihm die Beträge do
»Zur Frage der Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 der 8. FeststellungsDV auf einen Betrieb, der im Geltungsbereich des Feststellungsgesetzes einen Kriegssachschaden erlitt, danach in das Vertreibungsgebiet verlegt wurde und dort einen Vertreibungsschaden erli
»Zur Schadensberechnung von östlich der Oder gelegenen Parzellen eines in Teilflächen verpachteten landwirtschaftlichen Betriebes.«
»Ein Wandel in der Rechtsauffassung hat nicht zur Folge, daß die Lastenausgleichsämter verpflichtet sind, rechtsbeständig abgeschlossene Verfahren wiederaufzugreifen.
»Die Aufforderung, das Verpflegungsgeld jeweils bis zu einem bestimmten Tag des Monats einzuzahlen, ist auch dann kein Befehl, wenn sie in Befehlsform gekleidet ist.«
»Auf einfache Arbeiten beschränktes Fensterputzen ist kein Handwerk. Wesentlich im Sinne des § 1 Abs. 2 HwO können nur solche Tätigkeiten sein, zu deren einwandfreier Ausführung es einer handwerklichen Befähigung bedarf (Fortführung von BVerwGE 25, 66).«
»Zur Anfechtung einer Genehmigung nach § 16 GewO durch Dritte. Zum Begriff des Nachteils in §§ 16 ff. GewO. Zum Verhältnis von Bergwerkseigentum und Grundeigentum bei Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 16 GewO.«
»Zum Inhalt und zur rechtlichen Bedeutung von Bauwerksverzeichnissen. Zum Begriff des öffentlichen Wohls im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG.«
»Das Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren ist kein Verwaltungsakt (Bestätigung und Fortentwicklung von BVerwGE 22, 342).«
Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen Belangen gegenüber privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich
»Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage entfällt nicht schon dann, wenn die Behörde die Möglichkeit hätte, das Rechtsverhältnis durch Erlaß eines Verwaltungsaktes zu klären.«
»1. Ein Beamter auf Widerruf darf aus jedem sachlichen Grund durch Widerruf grundsätzlich auch dann entlassen werden, wenn er zur späteren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit erprobt wurde und deshalb in das Beamtenverhältnis auf Probe hätte berufen wer
»Ob ein Beamter während eines Lehrgangs noch die ihm zur Wahrnehmung übertragenen dienstlichen Obliegenheiten des höherwertigen Amtes wahrnimmt, bestimmt sich danach, ob er an diesem Lehrgang auch dann teilnehmen würde, wenn ihm das höherwertige Amt berei
»Der regelmäßige Bemessungssatz der Beihilfe (Nr. 12 Abs. 1 BhV) erhöht sich nicht gemäß Nr. 12 Abs. 2 BhV, wenn es um die Aufwendungen für eine Krankheit geht, die generell vom Versicherungsschutz des Versicherungsunternehmens ausgeschlossen sind, bei de
»Eine Rechtsmittelbelehrung, die im Leser den Eindruck erweckt, die Klage müsse innerhalb der Klagefrist begründet werden, ist nicht geeignet, die Klagefrist in Lauf zu setzen (im Anschluß an BVerwGE 3, 273 [274]).«
»1. Zu der Frage, ob ältere Vorschriften durch eine völlige Änderung der Verhältnisse außer Kraft gesetzt werden können. 2. Zur Auslegung des Art. 138 Abs. 2 WeimRV.«
Begriffe des 'im Zusammenhang bebauten Ortsteils' und 'Splittersiedlung'
»Ein allgemeiner Anspruch auf Rückenteignung oder auf anderweitige Wiederbeschaffung eines enteigneten Grundstücks für den Fall, daß dieses Grundstück nicht innerhalb angemessener Frist für den Enteignungszweck verwendet worden ist, läßt sich weder aus Ar
»Die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch den Dienstvorgesetzten ist im Rahmen des Bundesbeamtenrechts grundsätzlich nicht ein - unter Wahrung einer Rechtsbehelfsfrist anfechtbarer - Verwaltungsakt.«
»1. Zum Begriff des ständigen Aufenthalts, insbesondere des ständigen Aufenthalts im Ausland. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1 Abs. 2 WpflG die Wehrpflicht eines Wehrpflichtigen mit ständigem Aufenthalt im Ausland ruht. 3. Das bereits begrü
»1. Die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt, der die Ausübung eines Gewerbes gemäß § 35 GewO untersagt, kann auch dazu führen, daß der Verwaltungsakt zu einem nach Erlaß des Widerspruchsbescheids liegenden Zeitpunkt aufgehoben wird. 2. Auf eine so
»Wird ein Aufbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz teilweise in Hauptentschädigung umgewandelt, so sind geleistete Zins- und Tilgungsbeträge anteilsmäßig auf den Umwandlungsbetrag und das Restdarlehen zu verteilen.«
»Ein Mehrbedarf für Pflege wegen Blindheit kann nur dann anerkannt werden, wenn die Behinderung ausschließlich auf einer Minderung der Sehkraft beruht.«
»Zum Begriff der Sehschärfe im Sinne des § 24 des Bundessozialhilfegesetzes. Die Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz ist keine rentengleiche Dauerleistung. Auch bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung des Begehrens auf Blindenhilfe kommt es
»Zum Kunstbegriff im Sinne des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Zum Begriff der Jugendlichen im Sinne des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Zum Begriff der Offensichtlichkeit und der an Sicherheit grenz
»1. Zu den Begriffen Ursächlichkeit und Wahrscheinlichkeit, wenn in Wehrdienstsachen hinsichtlich eines Befreiungsantrags darüber zu entscheiden ist, ob eine Schädigung im Sinne des Entschädigungsrechts oder des Rechts der Kriegsopferversorgung ursächlich
»1. Die Anwendung der in den §§ 34 ff. BSeuchG vorgesehenen Schutzmaßnahmen setzt voraus, daß ein Fall einer Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung oder eines Todes an einer der in § 3 BSeuchG aufgeführten meldepflichtigen Krankheiten vorlag. 2. Zur F
Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften im reinen Wohngebiet
»Zur Berechnung eines Kriegssachschadens an einem Grundstück, das mit einem Erbbaurecht von weniger als 50 Jahren Dauer belastet war.«
Rechtswirkung einer nach § 21 BBauG erteilten Bodenverkehrsgenehmigung
Ein besonderes gemeindliches Einvernehmen ist nicht erforderlich, wenn die Gemeinde selbst Baugenehmigungsbehörde ist.
»Zur Klage des Abtretungsempfängers auf Erfüllung der Hauptentschädigung. Zur Auslegung einer im Jahre 1947 getroffenen Abrede, nach der die Kriegssachschädenforderung abgetreten wird. Zur Anwendung des § 407 Abs. 1 BGB bei der Erfüllung der Hauptentschäd
»1. Der Enteignungszweck kann durch eine Belastung des Grundstücks im Sinne von § 12 Abs. 2 LBG nur dann 'erreicht' werden, wenn die Belastung gegenüber der Eigentumsentziehung als Mittel zur Erfüllung des Enteignungszwecks erstens gleichwertig geeignet u
»Die Kosten für die Wiederherstellung einer kriegszerstörten Straßenbrücke, die über eine Eisenbahnlinie führt, tragen der Unternehmer der Eisenbahn und der Träger der Straßenbaulast je zur Hälfte.«
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion des § 35 Abs. 2 BBauG; Funktion des § 36 Abs. 1 BBauG
»1. Art. 5 Abs. 1 GG gewährt demjenigen, der Pressenachrichten und -meinungen durch Funk verbreiten will, nicht die Befugnis, einen eigenen Sender zu betreiben. 2. Die Bundespost kann bei Frequenzknappheit die Genehmigung von Funkstellen verweigern, weil
»Bedienstete, die regelmäßig am Monatsende den Zahldienst versehen, und die jeweils einen auf mehrere Tage befristeten Arbeitsvertrag mit der Bundespost abschließen (sog. Rentenzahlkräfte), sind zur Wahl des Personalrats auch dann berechtigt, wenn diese o
»Die Bindung an die strafgerichtlichen Feststellungen schließt nicht aus, ein deren Richtigkeit in Frage stellenden Beweismittel in der Hauptverhandlung vor Fassung eines Nachprüfungsbeschlusses präsent zu machen, wenn es erst nach dieser Beschlußfassung
»Zur Auslegung des Art. 13 Abs. 2 und 3 GG.«
»Zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, durch den öffentlich-rechtliche Liefer- und Annahmebeziehungen aufgehoben worden sind.«
»1. Zur Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlußrecht. 2. Zur Frage, ob eine Verkaufsstelle während der Ladenschlußzeiten zur Besichtigung von Waren offengehalten werden darf, wenn weder der Ladeninhaber selbst noch sein Verkaufspersonal, sondern
»Eine nach § 119 BDO noch berücksichtigungsfähige Disziplinarmaßnahme kann trotz Tilgung gemäß § 103 a BDO aF verwertet werden, wenn diese Tilgung zu Unrecht vorgenommen worden ist.«
»Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs entfällt, wenn der Widerspruch unbeschieden bleibt und der Rechtsmittelführer nicht innerhalb der in § 76 VwGO vorgesehenen Jahresfrist Klage erhebt.«
»1. Aus der Kompetenz für die Regelung des Straßenverkehrs in Art. 74 Nr. 22 GG folgt die Befugnis des Bundes, als Annex auch Regelungen zur Abwehr von Gefahren zu treffen, die von außen auf den Straßenverkehr einwirken können. 2. Den zu 1) genannten Anne
»Das Bundesverwaltungsgericht kann zumindest dann eine Sache unter Umgehung des Berufungsgerichts an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverweisen, wenn dieses lediglich durch Prozeßurteil entschieden hatte.«
»Zur Dauer der Förderung eines akademischen Studiums im Wege der Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz.«
»Zur Frage der Zurechnung eines Grundstückes nach § 229 Abs. 2 LAG in Verbindung mit § 11 Ziff. 4 StAnpG zum Zwecke der Schadensfeststellung.«
»Ist der Erblasser nach dem 31. März 1952 ohne Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG in einem Gebiet außerhalb desjenigen Staates gestorben, aus dem er vertrieben worden ist, so kann ein später ausgesiedelter Erbe keine Schadensfeststellung
»Prozeßvergleiche können nicht Gegenstand einer Wiederaufnahmeklage sein. Wird nach Abschluß des Verfahrens durch einen Prozeßvergleich die Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt, so ist durch Urteil zu entscheiden. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen
»Zur Verjährung von öffentlich-rechtlichen Geldansprüchen (hier des Bußgeldanspruchs nach § 17 G 131).«
»1. Zur Frage des Rechtswegs für die Klage eines evangelischen Geistlichen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (im Anschluß an BVerwGE 25, 226). 2. Zur kirchlichen Autonomie bei vom staatlichen Beamtenrecht abweichender Ruhensregelung (hier: Anrechnun
»1. Zur Frage, ob und inwieweit die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Gewährung von Geldleistungen sein kann (hier: Flugkostenzuschuß eines Berliner Beamten). 2. Zur Klageart bei Geltendmachung eines An
»Sozialhilferecht ist nicht anzuwenden, wenn der Fürsorge-(Sozialhilfe-)Träger von dem Ausgleichsfonds nach dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes die Erstattung von Leistungen begehrt, die vor Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes erbracht
»1. Zur Rechtskraftwirkung von Bescheidungsurteilen. 2. Zur Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 3. Wer durch unterbliebene Beförderung geschädigt wurde und am 8. Mai 1945 im Sinne von Art. 131 GG sein Amt verlor, erhält wiede
»1. Zur Abgrenzung des Begriffs 'öffentlicher Dienst' auf dem Gebiet des Wiedergutmachungsrechts. 2. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein privater Arbeitgeber in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft 'aufgegangen' ist, ist unabhängig von der F
»1. Zur Abgrenzung völkerrechtlicher Verträge mit innerstaatlichen Rechtswirkungen von sonstigen internationalen Vereinbarungen ohne Gesetzeskraft. 2. Das Protokoll Nr. 1 der Vereinbarung der Bundesregierung mit Vertretern der Conference on Jewish Materia