§ 48 Selbständiges Beweisverfahren
BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )
Im selbständigen Beweisverfahren erhält der Rechtsanwalt die in § 31 bestimmten Gebühren.
Stand: 01.04.2024
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Im selbständigen Beweisverfahren erhält der Rechtsanwalt die in § 31 bestimmten Gebühren.