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IV. Fehlerhafte Abrechnung

Die ordnungsgemäße Abrechnung ist Voraussetzung der Fälligkeit eines Nachzahlungsanspruchs des Vermieters.1) BGH vom 27.11.2002 – VIII ZR 108/02, NZM 2003, 196. Der Mieter kann dem Anspruch auf Zahlung des errechneten Nachzahlungssaldos den Einwand der fehlenden Fälligkeit entgegenhalten. Die auf eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung gestützte Klage ist daher grundsätzlich als derzeit unbegründet abzuweisen. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, fehlerhafte Abrechnungen im Rechtsstreit zu korrigieren. Auch der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Korrekturen an der Abrechnung vorzunehmen und sich etwa auch noch den von ihm nachzuentrichtenden Betrag selbst auszurechnen.2) LG Hamburg vom 15.08.1988 – 7 T 82/88, WuM 1989, 28. Allerdings muss nicht jeder geringfügige Fehler der Abrechnung dazu führen, dass eine Nachforderung nicht fällig ist. Ein inhaltlicher Fehler der Abrechnung hindert nicht ohne weiteres die Fälligkeit der Nachforderung. Der Mieter kann seinen [...]
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