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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.02.2024

13 D 133/22.EK

Normen:
VwGO § 173 S. 2
GVG § 198 Abs. 1 S. 1

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Verfahrens 12 K 2420/19 (VG Gelsenkirchen) in Höhe von 1.400 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die [...]
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