BVerfG, Beschluss vom 31.01.2012 - Aktenzeichen 2 BvC 4/11
Wirksamkeit der Einreichung einer Niederschrift über die Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste der Partei "Freie Union" beim Landeswahlleiter ohne Unterschrift des Versammlungsleiters
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird zurückgewiesen, weil die am 23. Juli 2009 beim Landeswahlleiter des Freistaates Bayern eingereichte Niederschrift über die Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste der Partei "Freie Union" für den Freistaat Bayern für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag wegen fehlender Unterschrift der Versammlungsleiterin nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern die Landesliste deshalb zu Recht zurückgewiesen hat; im Übrigen wird gemäß § 24 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz von einer Begründung abgesehen.