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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
ERSTER ABSCHNITT Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
ZWEITER ABSCHNITT Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
DRITTER ABSCHNITT Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger
ERSTER ABSCHNITT Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
§ 27 Eröffnungsbeschluß
§ 26 a Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 12 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses
§ 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen
§ 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen
§ 14 Antrag eines Gläubigers
§ 33 Register für Schiffe und Luftfahrzeuge
§ 13 Eröffnungsantrag
§ 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen
§ 20 Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung
§ 32 Grundbuch
§ 15 a Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
§ 34 Rechtsmittel
§ 13 a Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands
§ 16 Eröffnungsgrund
§ 15 b Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung
§ 29 Terminbestimmungen
§ 17 Zahlungsunfähigkeit
§ 25 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
§ 26 Abweisung mangels Masse
§ 28 Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner
§ 31 Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
§ 15 Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften
§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit
§ 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
§ 19 Überschuldung
§ 22 a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
§ 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens
ERSTER ABSCHNITT Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
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