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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
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SECHSTER TEIL Insolvenzplan
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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
SECHSTER TEIL Insolvenzplan
ERSTER ABSCHNITT Aufstellung des Plans
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
DRITTER ABSCHNITT Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
§ 243 Abstimmung in Gruppen
§ 253 Rechtsmittel
§ 249 Bedingter Plan
§ 239 Stimmliste
§ 245 Obstruktionsverbot
§ 251 Minderheitenschutz
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 240 Änderung des Plans
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 246 a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 250 Verstoß gegen Verfahrensvorschriften
§ 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin
§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
§ 246 Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger
§ 245 a Schlechterstellung bei natürlichen Personen
§ 248 a Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung
§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 238 b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
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§ 253 Rechtsmittel
§ 249 Bedingter Plan
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§ 251 Minderheitenschutz
§ 244 Erforderliche Mehrheiten
§ 242 Schriftliche Abstimmung
§ 240 Änderung des Plans
§ 252 Bekanntgabe der Entscheidung
§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin
§ 238 a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 248 Gerichtliche Bestätigung
§ 247 Zustimmung des Schuldners
§ 246 a Zustimmung der Anteilsinhaber
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§ 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
§ 236 Verbindung mit dem Prüfungstermin
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§ 245 a Schlechterstellung bei natürlichen Personen
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§ 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger
§ 238 b Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten