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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
DRITTER TEIL Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzordnung
DRITTER TEIL Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Wirkungen
ZWEITER ABSCHNITT Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
DRITTER ABSCHNITT Insolvenzanfechtung
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Wirkungen
§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
§ 84 Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft
§ 85 Aufnahme von Aktivprozessen
§ 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung
§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
§ 99 Postsperre
§ 102 Einschränkung eines Grundrechts
§ 86 Aufnahme bestimmter Passivprozesse
§ 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren
§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage
§ 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter
§ 92 Gesamtschaden
§ 89 Vollstreckungsverbot
§ 81 Verfügungen des Schuldners
§ 82 Leistungen an den Schuldner
§ 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten
§ 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners
§ 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte
§ 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs
§ 83 Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 87 Forderungen der Insolvenzgläubiger
§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Wirkungen
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§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
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§ 96 Unzulässigkeit der Aufrechnung
§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
§ 99 Postsperre
§ 102 Einschränkung eines Grundrechts
§ 86 Aufnahme bestimmter Passivprozesse
§ 95 Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren
§ 94 Erhaltung einer Aufrechnungslage
§ 93 Persönliche Haftung der Gesellschafter
§ 92 Gesamtschaden
§ 89 Vollstreckungsverbot
§ 81 Verfügungen des Schuldners
§ 82 Leistungen an den Schuldner
§ 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten
§ 98 Durchsetzung der Pflichten des Schuldners
§ 101 Organschaftliche Vertreter. Angestellte
§ 91 Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs
§ 83 Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 87 Forderungen der Insolvenzgläubiger
§ 100 Unterhalt aus der Insolvenzmasse
§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung