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Gesetzliche Regelungen

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Autor: Krause Im Rahmen der rechtlichen Bewertung des Mietverhältnisses von Ehegatten waren folgende gesetzliche Bestimmungen vordringlich zu beachten: § 1361b BGB (Wohnungsnutzung bei Trennung) § 5 HausrVO (Zuweisung der Mietwohnung bei Scheidung) § 568 BGB, § 573c BGB (Kündigung durch den Mieter) und §§ 557 ff. BGB (Mieterhöhungsverlangen) § 551 BGB, § 432 BGB (Kaution) § 421 BGB, § 426 BGB (gesamtschuldnerische Haftung, Haftungsanteil) Die Hausratsverordnung, die seit 1944 wegen der kriegsbedingten Verknappung von Wohnraum und Hausrat gegolten hatte, wurde mit Wirkung zum 01.09.2009 durch § 1568a und § 1568b BGB ersetzt. Insbesondere bei der Zuweisung der Ehewohnung bestehen erhebliche Probleme für den Rechtsanwender. Beide Normen sind nunmehr als Anspruchsgrundlage konzipiert. Die Gesetzesänderung sieht zudem eine terminologische Änderung vor, d.h. der Begriff „Wohnungszuweisungssache“ wird ausgetauscht durch „Ehewohnungssache“ und „Hausratssache“ [...]
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