Autor: Krause Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist ein Zahlungsanspruch, der bei dem Familiengericht geltend gemacht wird. Dies gilt sowohl für die Zeit vor und auch nach Inkrafttreten des FamFG. Es handelt sich dann um eine "sonstige Familiensache" nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG. Die üblichen Regelungen für einen bezifferten Anspruch sind anzuwenden. Da die Verfahren selten sind, empfiehlt es sich, die Rechtsgrundlagen umfassender darzulegen und den Sachverhalt klar zu subsumieren. Muster für [...]