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Grundsätzlich besteht die folgende Rangfolge von Rechtsquellen zum Sachrecht: (>Praxis) 1) Deutsch-iranisches Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929: Das Abkommen ist vorrangig, wenn beide Parteien die iranische Staatsangehörigkeit haben (dazu). Daran ändert auch das Haager Protokoll von 2007 nichts (dort Art.19 >Text). 2) Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23.11.2007 (HUP 2007, HUntProt) (>Text). Nicht zu verwechseln mit dem Haager Übereinkommen vom gleichen Tag >s.u.): Es ersetzt die Haager Übereinkommen vom 24.10.1956 und 2.10.1973 (Art.18), lässt aber bilaterale Abkommen unberührt (Art.19 >Text). Anwendbar in der EU bereits ab dem 18.6.2011 (>Dazu). 3) EG-VO 4/2009 vom 18.12.2008 (>Dazu): Zum 18.6.2011 in Kraft getreten. Soweit zum Sachrecht das Haager Protokoll vom 23.11.2007 (s.o.) anzuwenden ist, hat dieses Vorrang (Art.15 EG-VO 4/2009 >Text). Der Ausführung dieser VO dient das neue AUG (>Dazu). 4) Haager [...]
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