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1. Welche Bedeutung hat die gerichtliche Trennung? a. Persönliche Wirkung: Nach Art.299 ff cc; insbesondere endet die Pflicht zum Zusammenleben. b. Gütertrennung beginnt (Art.302 cc). 2. Trennungsvoraussetzungen: Wie bei der Scheidung (dazu) (Art.296 cc). 3. Verfahrensfragen: a. Grundsatz: Wie bei der Scheidung (dazu) (Art.296, 298 cc). b. Widerklage: Scheidung und Trennung sind als Gegenanträge kombinierbar (bei Vorrang des Scheidungsantrages), Art.297 cc. 4. Ist eine Umwandlung in Scheidung möglich? Nach 3 Jahren (Art.306 cc) oder auf beiderseitigen Antrag (Art.307 cc), auch während des Trennungsverfahrens (Art.308 cc). [...]
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