Die Jugendfreiwilligendienste, geregelt im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG), umfassen das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und stehen jungen Menschen bis zu einem Alter von 27 Jahren offen. Zudem besteht die Möglichkeit den Jugendfreiwilligendienst im Ausland zu leisten, als sogenannter Internationaler Jugendfreiwilligendienst. Das JFDG versteht sich ausdrücklich als ein Bildungsdienstgesetz, das die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen verbessern will (§ 1 JFDG) und bietet neben pädagogischer Begleitung auch Seminare an. Eine Entlohnung ist im Jugendfreiwilligendienst nicht vorgesehen. Die Freiwilligendienstleistenden erhalten ein Taschengeld; Unterkunft und Verpflegung werden gestellt bzw. die Kosten hierfür erstattet. Das Taschengeld beträgt bei einem Dienst im Inland 6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. 2023 beträgt die Höchstgrenze für das monatliche Taschengeld [...]