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(Weiterführende Literatur: Bißmaier, Der Prozeßkostenvorschuß in der familiengerichtlichen Praxis, FamRZ 2002, 863; ders., Verfahrenskostenvorschuss, FamRB 2003, 66; Büte, Prozesskostenvorschuss im Familienrecht, 2004, 272 und 2005, 306; ders., Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss im Familienrecht, FuR 2006, 9; Caspari, Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, NJW 2005, 2577; Glasmacher, Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gem. § 1360a IV BGB, 2003; Haußleiter, Prozesskostenvorschussansprüche, NJW-Spezial 2005, 55; Huber, Prozessuale Geltendmachung des Anspruchs auf Prozeßkostenvorschuß, FamRZ 2002, 1541) Bevor VKH bewilligt werden kann, ist ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss (VKV) zu prüfen, denn dieser Anspruch geht der Gewährung von VKH vor (KG, FPR 2002, 538 m.w.N.; LSG Mainz, FamRZ 2011, 1969; OLG Celle, NJW-Spezial 2012, 10; OLG Brandenburg, FamFR 2013, 547; Heistermann, FPR 2009, 403), auch in der Zwangsvollstreckung (AG Westerburg, FamRZ 2003, [...]
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