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An das Amtsgericht ... – Familiengericht – ... rege ich für die von mir vertretene Ehefrau an, aufgrund der ausländischen Anrechte des Ehemannes bei der ... wertgleiche Anrechte meiner Mandantin vom Wertausgleich bei der Scheidung gem. § 19 Abs. 3 VersAusglG auszunehmen. Die Voraussetzungen nach § 19 Abs. 3 VersAusglG liegen vor. Die dem Ausgleich nach der Scheidung gem. § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG unterfallenden ausländischen Anrechte des Ehemannes sind nicht von geringem Wert. Es besteht für meine Mandantin die Gefahr einer mangelnden Realisierung des Ausgleichs der ausländischen Anrechte nach der Scheidung, weil bis zum Renteneintritt beider Eheleute voraussichtlich noch viele Jahre vergehen werden. (alternativ: wegen des deutlich höheren Alters des Ehemannes.) (alternativ: wegen der Gefahr des Vorversterbens des Ehemannes (§ 31 Abs. 3 VersAusglG).) Insbesondere bitte ich darum, die Anrechte meiner Mandantin bei der ... vom Wertausgleich auszunehmen, weil diese eine [...]
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