An das Amtsgericht ... – Familiengericht – ... Die örtliche Zuständigkeit bestimmte sich – weil der Anspruch in der Regel erst nach Abschluss des Scheidungsverfahrens fällig wird – nach § 218 Nr. 2–5 FamFG. des ... – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ... gegen ... – Antragsgegnerin – Ich bestelle mich zur/zum Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und beantrage, 1. die Antragsgegnerin zu verpflichten, dem Antragsteller monatlich im Voraus ab dem ... eine schuldrechtliche Ausgleichsrente zu zahlen. Eine Bezifferung des Antrags auf Zahlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente ist nicht erforderlich. die Antragsgegnerin zu verpflichten, dem Antragsteller eine rückständige schuldrechtlichen Ausgleichsrente für die Monate ... zu zahlen. die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihre ab der Rechtskraft der Entscheidung fälligen Ansprüche auf Zahlung einer Rente gegen ... Name des Versorgungsträgers, dessen Anrechte [...]