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Checkliste: Gemeinsamer Mietvertrag bei Trennung 1. Liegt ein schriftlicher Mietvertrag vor? ja nein Wenn nein: Kündigungsfristen nach § 550 BGB i.V.m. § 573c BGB (bei Mietverträgen über einem Jahr Laufzeit Kündigung nach einem Jahr mit Frist von drei Monaten möglich) prüfen! 2. Wer ist Partner des Mietvertrags? a) Stehen beide Ehegatten als Vertragspartner im Vertrag? ja nein b) Haben beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben? ja nein Wenn nein: Lag Stellvertretung durch den Unterzeichnenden vor? ja nein Wurde bei fehlender Stellvertretung der Abschluss für beide Ehegatten genehmigt? ja nein Ist der andere Ehegatte bei fehlender Genehmigung stillschweigend beigetreten? ja nein Wird einer der drei Punkte bejaht: -> Beide Ehegatten sind Parteien des Mietvertrags. c) Wenn Mandant nicht Partner des Mietvertrags ist: Prüfung von Schutzmaßnahmen gegen Kündigung durch den Alleinmieter-Ehegatten. 3. Wer hat in intakter Ehe die Mietzahlungen geleistet? a) Wenn der [...]
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