I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 16. März 2023 wird geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, gemäß § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 LFGB folgende Informationen zu [...]
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