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VGH Bayern - Entscheidung vom 27.04.2023

19 ZB 23.625

Normen:
VwGO (§ 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Rügeverfahrens als Gesamtschuldner. Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. Das durch den Senatsbeschluss vom 22. März 2023 (19 ZB 23.479) [...]
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