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VGH Bayern - Entscheidung vom 06.09.2023

3 B 23.733

Normen:
Richtlinie 97/81/EG
Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit § 4 Nr. 1, Nr. 2
BayBG Art. 75 Abs. 2 S. 1
BayBesG Art. 92
BayBesG Art. 108 Abs. 4
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Dienstkleidung, Dienstkleidungszuschuss und Kleidergeld für die Bediensteten der Bayerischen staatlichen Polizei (Polizeidienstkleidungsvorschrift) Nr. 2.2.2
RL 97/81/EG
RL 97/81/EG Anh. § 4 Nr. 1-2
BayBG Art. 75 Abs. 2 S. 1
BayBesG Art. 92
BayBesG Art. 108 Abs. 4
Polizeidienstkleidungsvorschrift BY Nr. 2.2.2
BayBG Art. 75 Abs. 2 S. 1
RL 97/81/EG des Anhangs § 4 Nr. 1, 2

I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die [...]
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