Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. März 2022 - 14 K 88/21 - wird geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum vom 11.02.2019 bis 07.03.2019 und vom 08.03.2019 bis 07.04.2019 [...]
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